AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 20.01.2021)

 

SO WIRD GEBAUT .COM

SCB Sachverständigenbüro

Susan Claudia Böhm;  Hauptstr.36, 18107 Elmenhorst ; Tel.: 0172 - 3211733 

 

Maklerunternehmen und Sachverständigenbüro

“SOWIRDGEBAUT. COM“ ·

Inhaberin: Susan Claudia Böhm  

Aufsichtsbehörde: Stadt Warnow-West 

Amtsgericht: Rostock, Handwerkskammer

ID.-Nr. 00154849

 

Meine Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sowie mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Der Abschluss eines Nachweis- und Vermittlungsauftrages, die Nutzung meiner Dienstleistungen und Internetseiten sowie die Entgegennahme von Geschäfts-

unterlagen und Informationen zu den von mir angebotenen Objekten gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser AGB.

 

1.0 Sachverständigenleistung

Die Honorarabrechnung erfolgt nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (abgekürzt JVEG). Die Stundensätze für die einzelnen Honorargruppen sind in § 9 JVEG geregelt, die Zuordnung zu einer Honorargruppe erfolgt nach Sachgebieten. Die Kostennote meiner Sachverständigenleistung pro Stunde bemisst sich nach Kostengruppe 6. 

 

1.1 Provision/en

1.1 Vermietung

Bei Abschluss eines Mietvertrages durch meine Vermittlung wird eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 2 Kaltmieten zzgl. der gesetzlichen MwSt. erhoben.

1.2 Verpachtung und Gewerbemietverträge

Bei Abschluss eines Gewerbe-Miet- oder Pachtvertrages wird eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 2 Kalt-Mieten bzw. Pachten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben.

1.3 Verkauf

Bei An- und Verkauf von Haus und Grundbesitz oder Eigentums-Wohnungen (Teileigentum) erhebe ich vom Käufer eine Vermittlungsprovision. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart oder publiziert bzw. im Exposé keine andere oder „provisionsfreie“ Vermittlung ausgewiesen ist (zum Beispiel bei einer provisionsfreien Bauträger-Immobilie)

 - wird eine Käufer-Vermittlungsgebühr (externe Vermittlungsgebühr) sowie eine Verkäufer-Vermittlungsgebühr (interne Vermittlungsgebühr) von jeweils  6% zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer  aus dem offerierten bzw. vereinbarten Gesamtkaufpreis berechnet. Eine Minderung oder Aussetzung der Vermittlungsgebühr muss schriftlich vereinbart werden.

 

2.0 Angebote

Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Ihnen liegen die mir erteilten Auskünfte zugrunde. Irrtum, Zwischenverkauf, Vermietung bleiben vorbehalten. Alle Objekte werden im Auftrag und mit der Befugnis des Verkäufers / Eigentümers angeboten. Die in meinen Geschäftsunterlagen gemachten Angaben zu den Objekten beruhen auf den Aussagen und den Unterlagen des Verkäufers / Eigentümers. Alle Unterlagen werden von mir sorgfältig zusammengestellt und auf ihre Richtigkeit hin überprüft, evtl. Fehlangaben können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Daraus resultierende Gewährleistungsansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Verbindlich sind nur, die Bestand- teile des Notarvertrages oder Miet-/Pacht-Vertrags. Eine Besichtigung eines Objektes kann nur in Absprache und Begleitung von mir erfolgen.

 

3.0 Vertraulichkeitsverpflichtung

Der Interessent / Empfänger / Adressat (Suchende) von Geschäftsunterlagen ist verpflichtet die Daten sowie Unterlagen und Informationen, der von mir angebotenen Objekte, vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe meiner Angebote an Dritte ist ohne unsere Zustimmung nicht zulässig.

  

4.0 Vorkenntnis von Objekten

 Ist dem Empfänger meines Angebotes ein von mir benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, mir dies unverzüglich unter Nennung der Quelle mitzuteilen.

  

5.0 Provisionsanspruch & Kosten, Entstehung und Fälligkeit

5.1 Entstehung des Provisionsanspruches

Mein Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund meines Nachweises bzw. meiner Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von mir benannten Objektes zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Schriftliche Zusagen die als verbindliche Zusage ausgewiesen sind, sowie Vorverträge und Reservierungsaufträge die auf Wunsch des Vertragspartners z. B. bei Kaufabsicht und zum Ausschluss eines Zwischenverkaufes geschlossen werden, dienen zur Regelung des Miet- /Pacht und oder des notariell beurkundeten Kaufvertrages, der zu einem späteren Termin geschlossen wird. Für den Provisionsanspruch sind sie im selben Maße wirksam wie der, spätere, beurkundete Miet- /Pacht- /Kaufvertrag der vom Vermieter, Verpächter, Verkäufer oder Notar ausgefertigt wird. Wird der Vertrag zu anderen als den von mir genannten Bedingungen geschlossen oder kommt er zu einem anderen Objekt des von mir benannten Vertragspartners zustande, so mindert dies meinen Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete). Mein Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts aus von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch meinen Angebotsempfänger (Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle meines Provisionsanspruches ein Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden.

 5.2 Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch steht mir auch dann zu, wenn im zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von mir vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

5.3 Fälligkeit des Provisionsanspruches und andere Kosten

Mein Provisionsanspruch wird direkt bei bzw. ab Beurkundung und oder Vor-/Vertrags-Abschluss fällig und wird hier sofort gegen Rechnungsstellung und Quittungsstellung von SCB Sachverständigenbüro kassiert. Sollte eine Überweisung auf der von dem angegeben Bankverbindung vereinbart worden sein, ist diese ebenfalls sofort nach Vertragsschluss zu tätigen und der Rechnungsbetrag, ohne Abzug, innerhalb 5 Werktagen zur Gutschrift zu bringen. Der Vertrag bedarf nicht ausdrücklich der Schriftform. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. fällig. Die Verzugszinsen sowie 20 EUR Mahnkosten, pro Mahnung, werden ab 7 Tagen nach Rechnungsstellung berechnet.

 

6.0 Mitwirkungspflicht

6.1 Eigenverantwortliche Liquiditätsprüfung

Der Interessent (Suchende) ist verpflichtet vor Inanspruchnahme meines Services, insbesondere vor Besichtigungstermin zu prüfen ob die Finanzierung des Objektes zuzüglich evtl. entstehender Mehr- und Nebenkosten gesichert ist. Wurde die eigenverantwortliche Liquiditätsprüfung versäumt, und kommt hierdurch kein positiver Vertragsabschluss zustande, ist das SCB Sachverständigenbüro berechtigt entstandene Auslagen gelten zu machen und entsprechende Unterlagen sind auf Verlangen auszuhändigen. Bei Verstoß gegen Liquiditätsprüfung berechne ich einen Auslagenersatz, der Arbeitsleistung wie zB. bei Besichtigungstermine, von 60,- Euro pro angefangen Stunde (siehe dazu auch 13.0).

 6.2 Termine

Alle vereinbarten Termine sind bindend. "Abhol-" und oder "Bring" - Termine eingeschlossen. Insbesondere Besichtigungstermine die vereinbart wurden müssen vom Kunden bei Nichteinhaltung mindestens 1 Tag vor Beginn abgesagt werden um die Entstehung weiterer Kosten wie z. B. Anfahrt usw. zu vermeiden. Bei fahrlässigem Verstoß gegen diese Regelung berechnet das SCB Sachverständigenbüro eine Auslagen-Pauschale von 30 EUR (siehe dazu auch 9.0).

 6.3 Daten & Informationen

Der Verkäufer/Eigentümer sowie der Interessent ist verpflichtet alle zweckdienlichen Informationen und Daten wahrheitsgemäß und lückenlos mitzuteilen. Evtl. Unterlagen wie Baupläne und Energieausweis etc. sind dem SCB Sachverständigenbüro  zur Einsichtnahme und evtl. Anfertigung von Duplikaten auszuhändigen.

 6.4 Schlüssel-/Haftung

Der Verkäufer/Eigentümer hat die Verpflichtung, während der Vermittlungsphase, eine kurzfristige Besichtigung des zu vermittelnden Objektes zu ermöglichen. Um dies zu gewährleisten sind die Schlüssel, zu hinterlegen oder dem SCB Sachverständigenbüro  gegen Quittung auszuhändigen.

6.5 Vermarktung / Werbung: Durch die Nutzung meines Services erklärt sich der Verkäufer/ Eigentümer einverstanden alle erforderlichen Maßnahmen der üblichen Vermarktung zu erlauben. Hierzu gehört in der Regel, die Anbringung von Vemarktungshinweise wie z B. Hinweis-/ Schilder am Objekt oder dessen Grundstück. Werbeträger wie z B. Internet, Zeitung, Radio oder Fernsehen.

 

7.0 Vermittlungsauftrag-/Vertrag:

Mittel- sowie unmittelbare Anfrage, durch evtl. Kauf-/Miet-/Pacht-Interessenten, betreffend das zu vermittelnden Objektes, sind direkt an das SCB Sachverständigenbüro  weiter zu leiten oder an das Büro zu verweisen.

 

8.0 Doppeltätigkeit

Das SCB Sachverständigenbüro darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

 

9.0 Vertragsverhandlungen und Abschluss

Werden aufgrund meines Nachweises und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Vertrags-Verhandlungen mit der von mir benannten Partei aufgenommen, ist auf meine Tätigkeit Bezug zu nehmen. Des weiteren ist das SCB Sachverständigenbüro  in geeigneter Form hierüber zu informieren.  Das SCB Sachverständigenbüro  oder dessen Vertreter haben Anspruch auf Anwesenheit bei Verhandlung und Vertragsabschluss. Der Termin ist mir rechtzeitig mitzuteilen. Ferner habe ich Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift/-Kopie und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

 

10.0 Datenschutz

Der Verkäufer/Eigentümer oder der Empfänger /Adressat von Geschäfts-Unterlagen stimmt zu, dass seine persönlichen Daten im EDV-System erfasst werden, wobei ich mich verpflichte, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes einzuhalten.

 

11.0 Beendigung des Auftrages

Sollte ein mir erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, mich hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren. Vertragswidriges Verhalten meines Auftraggebers berechtigt mich, Ersatz für meine sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

 

12.0 Aufwendungsersatz

Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem SCB Sachverständigenbüro  die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein

Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

 

13.0 Schadenersatzansprüche

Zuwiderhandlungen gegen die in der gelisteten Schlüsselpunkte meiner AGB berechtigt Schadenersatzansprüche in Höhe von 6%, zzgl. gesetzlicher MwSt., aus der ausgeschriebenen und oder vereinbarten Start-/Kaufpreissumme zzgl. evtl. Auslagen und Kosten, wie z B. notarielle Kostennoten etc., gelten zu machen.

Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Vertragspartner SCB Sachverständigenbüro einen höheren oder der einen geringeren Schaden nachweist. Der betreffende Vertragspartner ist im Zweifel zum Nachweis über einen geringeren als den seitens SCB Sachverständigenbüros bezifferten Schadens berechtigt.

 

14.0 Haftungsbegrenzung

Die Haftung vom SCB Sachverständigenbüro  wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten von dem SCB Sachverständigenbüro oder des Beauftragten keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

 

15.0 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen das SCB Sachverständigenbüro  beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für das SCB Sachverständigenbüro zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

 

16.0 Rechtsunwirksamkeiten

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Mit Erscheinen dieser Vertragsbedingungen verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit.

 

17.0 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rostock