Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

 

Verkehrswertgutachten sind verlässliche und ausführliche Gutachten über den Marktwert von einem Grundstück, einem Haus, einem gewerblichen Objekt oder einer Wohnung.

 

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

 

Ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGesetzBuch (BauGB) beinhaltet alle Anforderungen, die an ein Gutachten zur Immobilienbewertung gestellt werden. Es ist die umfangreichste Gutachtenerstattung, bei der alle Kriterien gewürdigt werden müssen, die der Gesetzgeber in Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Vorschriften zur Immobilienbewertung verlangt.

 

Der Umfang des Gutachtens richtet sich nach dem Zweck, zu dem das Gutachten benötigt wird. 

 

Für einen geplanten Ankauf oder Verkauf empfiehlt sich zwar die Erstellung eines Gutachtens nach §194 BauGB, es ist aber nicht zwingend erforderlich. Sind die Parteien über Verkaufs- oder Ankaufsabsicht weitestgehend einig, benötigen sie vor Vertragsabschluss möglicherweise nur ein Kurzgutachten, in welchem zum Beispiel nicht im Detail auf Makro- und Mikrolage eingegangen wird. Unter Umständen reicht sogar schon eine Marktpreiseinschätzung, bei der der Sachverständige nahezu den gesamten Schriftteil des Gutachtens vernachlässigen kann und den Marktwert ausschließlich auf Basis der Berechnungen ermittelt.

 

Wann aber ist ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB unabdingbar?

Verkehrswertgutachten sind grundsätzlich zu erstellen:

 

zur Vorlage bei Gericht

bei Betreuungsangelegenheiten

zur Vorlage bei Finanz- und Steuerbehörden

bei Ehescheidungen

bei Erbauseinandersetzungen und Erbstreitigkeiten

bei Schenkungen

bei komplexen Vermögensumschreibungen / Vermögensübergängen

zur Vorlage bei einem Kreditgeber (Bank)

zur Vorbereitung eines Ankaufs oder Verkaufs (wenn sich die Parteien nicht einig sind)

und vielen weiteren Einsatzmöglichkeiten.


Sie benötigen ein Verkehrswertgutachten also überall dort, wo eine ausführliche und nachvollziehbare Wertermittlung notwendig ist.